Fischereiordnung für den Teich Popelov

Gültigkeit der Fischereiordnung:

ab 1.3.2009 bis auf Widerruf

Schonzeit der Fische:

vom 1.1 bis 30.4 - Zander, Hecht, Flusswels und Rapfen

die übrigen Süßwasserfische haben im Teich Popelov keine festgesetzten Schonzeiten

alle Fische haben vom Einfrieren bis zum Auftauen des Teichs Popelov Schonzeit

Tiere mit ganzjähriger Schonzeit:

-       Krebse, Muscheln, alle Lurcharten, Europäische Schlammpeitzger, Grundeln, Bachschmerle und Elritze

-     alle Arten der Störfische

Angelzeit:

-          24 Stunden täglich

Reservierung des Angelplatzes:

- ist telefonisch nach Absprache mit dem Teichpersonal möglich

- die Reservierung ist nicht automatisch, das Personal entspricht der Reservierung, wenn der angefragte Platz noch nicht reserviert oder nicht besetzt ist

Teichpersonal:

- wenn es im gegebenen Augenblick nicht persönlich am Teich anwesend ist, ist es über Telefon 777 751 939 erreichbar

Festgesetzte Mindest- (und Höchst-)Größe der Fische, die ein Besitzer eines Erlaubnisscheins für den Eigenbedarf behalten darf - sog. Edelfische:

- Karpfen 40 - 60 cm

- Karpfen über 60 cm unterliegen dem Regime „Fangen und Freilassen“ mit Betonung auf schonenden Umgang mit dem gefangenen Fisch (beim Herausziehen aus dem Wasser muss eine Matte benutzt werden)

- Weißer Amur 50 - 70 cm

- Ein Amur über 70 cm unterliegt dem Regime „Fangen und Freilassen“ mit Betonung auf schonenden Umgang mit dem gefangenen Fisch (beim Herausziehen aus dem Wasser muss eine Matte benutzt werden)

- Zander 50 cm

- Hecht 55 cm

- Flusswels 90 cm

- Rapfen 50 cm

- Weißer und Bunter Tolstolob 50 cm

- Flussaal 50 cm

- die übrigen Fischarten haben keine festgesetzte Größe

Angeleinschränkung am Teich Popelov:

- Falls sich benachbarte Angler nicht anders einigen, ist der Abstand zwischen ihnen auf mindestens 5 Meter festgelegt.

- Der Halter eines Jahreserlaubnisscheins ist nicht in der Besuchsanzahl innerhalb einer Woche aber in der Gesamtmenge aller Fischarten, die er über Gültigkeitsdauer des Scheins behalten darf eingeschränkt.

- Es darf gleichzeitig höchstens mit 2 Angeln und jede mit höchstens 2 Ködern geangelt werden. Fliegenfischen ist nur mit Zustimmung des Teichpersonals, nur mit einer Angel erlaubt (während des Fliegenfischens dürfen keine weiteren Angeln ausgeworfen oder zum Auswerfen vorbereitet sein). Beim Wurffischen darf der Angler nicht die übrigen Angler einschränken und darf in dieser Zeit keine weiteren Angeln ausgelegt haben.

- Wurfangeln ist vom 1. Juli bis zum 31. Dezember erlaubt.

- Mit lebendem oder totem Fisch oder eines Teils darf vom 1.5 bis 31.12 gefangen werden.

- Jugendliche bis 15 Jahren dürfen nur mit 1 Angel in Begleitung einer Person über 18 Jahren oder unter Aufsicht eines Besitzers eines gültigen Angelerlaubnisscheins für Erwachsene angeln. Während der Zeit des Köderfischfangs darf im Umkreis bis 1 x 1 Meter keine weitere Angel ausgelegt werden.

Fische für den Bedarf des Erlaubnisscheinbesitzers:

- Einen für den Eigenbedarf gelassenen Fisch muss der Angler sofort mit Datum, Art und Länge des Fischs in cm, in das Fangverzeichnis eintragen.

Für alle ausgegeben Erlaubnisscheine gilt, dass, falls der Angler einen Fisch mit Gewicht über 7 kg fängt (und berechtigt ist, ihn zu behalten) und er diesen für den Eigenbedarf behält, damit seinen Tagesfang auf dieses eine Stück einschränkt und an diesem Tag nicht im Fischfangen fortschreiten darf. Davor gefangene Fische, darf er aber behalten.

- TAGESERLAUBNISSCHEIN - max. 7 kg Fisch, davon höchstens 2 Stück Edelfische. Nach Fangen des Fischs, mit dem die 7 kg Fische, die der Angler behält, überschritten werden, muss er für diesen Tag das Fischfangen beenden.

- WOCHENERLAUBNISSCHEIN - für jeden Fangtag max. 7 kg Fisch, davon höchstens 2 Stück Edelfische, für die Gesamtdauer des Erlaubnisscheins max. 25 kg Fisch, davon höchstens 8 St Edelfische.

- JAHRESERLAUBNISSCHEIN - für jeden Fangtag max. 7 kg Fisch, davon höchstens 2 Stück Edelfische, für die Gesamtdauer des Erlaubnisscheins höchstens 150 kg aller Fische.

- TAGESERLAUBNISSCHEIN für Jugendliche - max. 3 kg Fisch, davon höchstens 1 Stück Edelfisch. Nach Fangen des Fischs, mit dem die 3 kg Fische, die der Angler behält, überschritten werden, muss er für diesen Tag das Fischfangen beenden.

- WOCHENERLAUBNISSCHEIN für Jugendliche - für jeden Fangtag max. 3 kg Fisch, davon höchstens 1 Stück Edelfische, für die Gesamtdauer des Erlaubnisscheins max. 15 kg Fisch, davon höchstens 4 St Edelfische.

Am Teich Popelov ist verboten:

- Fische ohne gültigen Erlaubnisschein, Fangverzeichnis und Identifikationsausweis (bei Jugendlichen geht diese Pflicht auf deren Begleitung über) zu fangen, Erlaubnisscheine werden einer konkreten Person herausgegeben und sind nicht übertragbar.

- Gefangene, schon in den Aufbewahrungsbehälter gelegte Fische auszutauschen - diese Fische werden nach Legen in einen solchen Behälter als für den Eigenbedarf behaltene angesehen.

- Aufbewahrungsbehälter für gefangene, lebende Fische, die für den Eigenbedarf behalten werden, für mehrere Angler gemeinsam zu benutzen.

- Die Fischereiordnung und alle ihre Bestimmungen nicht zu beachten.

- Fische vom Damm, von der Auslasseinrichtung und dem Sicherheitsüberlauf (zwischen der Einfahrt und der Wasserabnahmestelle der Baumschule) zu fangen.

- Fische am rechten Ufer, vom Zufluss in den Teich bis 150 Meter vom Damm, zu fangen.

- Zum Fischfangen „Wirbel“ oder irgendwelche Modifikationen oder Vorrichtungen, die dieses Prinzip ausnutzen, oder die als „Wirbel“ angesehen werden können, zu benutzen.

- Zum Fangen Spinnhaken mit einem Bogen größer als 8 mm zu benutzen.

- Gefangene Köderfische zu behalten - der Angler muss sie in den Teich Popelov zurückgeben.

- Fische auf Löchern, von Booten oder anderen Wasserfahrzeugen zu fangen oder diese zum Anfüttern oder Köderauslegen zu benutzen.

- Mit Karpfen über 60 cm, Amur über 70 cm und mit Fischen, die er nicht behalten wird, ohne Benutzung einer Matte zu manipulieren.

- Fische ohne diese Ausrüstung zu fangen: Kescher, Waage, Hakenlöser, Matte, Messlehre zur Feststellung der Fischlänge, Aufbewahrungsbehälter (bei Aufbewahren lebender Fische).

- Aus dem Wasser Raubfische mit offensichtlichem Untermaß zu ziehen - der Angler muss sie im Wasser, durch vorsichtiges Lösen des Hakens (wenn der Fisch am Maul gefangen ist) oder durch Abschneiden des Silonfadens oder Abtrennen der Schnur (wenn der Fisch hinter dem tieferen Teil des Mauls oder Rachens gefangen ist) befreien.

- Am Angelplatz und in der Umgebung nach Beendigung des Fischfangs Unordnung und Abfälle zu lassen (Abfälle können am dafür bestimmten Platz bei Herrn Papež gelassen werden).

- Bäume und Gehölze am Ufer und in der Umgebung des Teichs zu beschädigen.

- Zum Fangen der Fische betäubende, vergiftende und explosive Mittel, Spieße, Fangwerkzeuge, Angeln ohne Rute zu benutzen, Fische zu schießen, mit Schnur zu fangen, Fische mit der Hand oder in Schlingen zu fangen, zum Fangen Strom oder Licht zu benutzen, als Köder geschützte Tiere zu benutzen, Fische am Sammelpunkt zum Laichen bei niedrigem Wasserstand oder bei Vergiftung zu fangen.

- Weiter ist das Ausnehmen der Fische verboten und nicht getötete Fische umkommen zu lassen: Feuer zu machen (außer an ständigen, vom Betreiber eingerichteten und genehmigten Feuerstellen) und andere Feuerstellen einzurichten. Verbotene Fangarten - es ist verboten, wenn der Köder Bolies ist, Haken mit Widerhaken zu benutzen.

Besondere Bestimmungen:

- Besitzern von Erlaubnisscheinen und ihrer Begleitung stehen chemische Toiletten zur Verfügung.

- Besitzer von Erlaubnisscheinen dürfen über die Dauer deren Gültigkeit die dafür ausgegliederten Flächen in der Teichumgebung zum Parken und Zelten benutzen.

- Besitzer von Erlaubnisscheinen und deren Begleitung oder ihnen nahestehende Personen sind während des Aufenthalts am Teich Popelov im gesamten Umfang und auf eigenes Risiko an die „Ordnung über den Aufenthalt am Teich Popelov“ gebunden.

- Auf Ausgabe des Erlaubnisscheins besteht kein Rechtsanspruch.

- Der Betreiber behält sich weiter das Recht vor, zeitlich begrenzt an einigen Abschnitten die Ausübung der Fischereirechte für Besitzer gültiger Erlaubnisscheine ohne Anspruch auf Ermäßigung oder Rückgabe des Preises auszuschließen. Diese Maßnahme wird rechtzeitig und ordentlich bekanntgegeben.

Fischereiwache:

- Sie weist sich durch Ausweis der Fischereiwache und Identifikationsausweis aus.

- Sie ist berechtigt, bei Feststellung einer Verletzung dieser Fischereiordnung für den Teich Popelov sofort und ersatzlos den Erlaubnisschein abzunehmen.

- Der Besitzer eines Erlaubnisscheins ist zur Unterstützung und Hilfe der Fischereiwache verpflichtet.

- Sie ist berechtigt, im unbedingt erforderlichen Maße, zur Ermittlung, ob die Bestimmungen dieser Fischereiordnung eingehalten werden, in Fahrzeuge, Anhänger, Zelte, Gepäck, Aufbewahrungsbehälter für lebende Fische usw. einzusehen.

Der Fischereibetreiber am Teich Popelov - die Gesellschaft Fischereiwirtschaft Kardašova Řečice GmbH behält sich das Recht vor, ersatzlos und mit sofortiger Wirkung mittels ihrer zur Fischereiwache ernannten Angestellten jedem den Erlaubnisschein abzunehmen, der die einzelnen Bestimmungen dieser Fischereiordnung nicht beachtet oder verletzt! Einem schuldigen Besitzer eines Erlaubnisscheins werden im laufenden und im folgenden Jahr keine Erlaubnisscheine herausgegeben!

Letzte Pflicht des Besitzers des Erlaubnisscheins - nach Beendigung seiner Gültigkeit wird er unverzüglich dem Personal oder im Büro der Fischereiwirtschaft Kardašova Řečice GmbH an der Adresse Nádražní 574, 378 21 Kardašova Řečice, abgeben, bzw. in den Kasten am Holzhaus Herrn Papež auf dem Damm des Teichs gesteckt.

Verkauf von Fischen
Von Mai bis September, Umsetzung nicht lange Fisch hauptsächlich mit der Begründung, dass dies eine langfristige Fisch Relaying Problem ist. Wir empfehlen, dass, wenn Sie Interesse am Kauf von lebenden Fischen sind, kontaktieren Sie bitte den Herrn Václavík oder Ing. Pecina, die Ihnen sagen, wird die aktuelle Versorgung mit Fisch zu verkaufen. Dienstag 13.00 bis 15.00 Freitag von 13.00 bis >>


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